Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Diese Einkaufs- und Lieferbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstige Rechtsge-schäfte zwischen uns und unseren Kunden rechtsverbindlich. Sie gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kennt-nis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Liefe-rung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftige Geschäfte mit dem Kunden. Alle vertraglichen Abreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind für beide Vertragsteile unverbindlich.
2. Angebot (einschließlich Preise, Maße, Gewichte u.s.w.)
Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Angaben wie Maße, Gewichte, Qualität, Gütezusicherung, Abbildungen, Beschreibungen, Farbangaben, Warenmuster, Montageskizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben sind nicht als Beschaffungsgarantien zu verstehen. Das gleiche gilt für Angaben der Werke. Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum.
3. Auftragsbestätigung
Aufträge, Abreden, Garantien usw. einschließlich derjenigen unserer Vertreter und sonstigen Betriebsangehörigen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüg-lich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich geltend zu machen. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen. Von uns schriftlich angebotene Verkaufspreise gelten dann als Festpreise, wenn unser Angebot, innerhalb der angegebenen Bindefrist, bei nicht Angabe jedoch innerhalb von 10 Tagen, unverändert durch schriftliche Bestellung angenommen wird.
4. Lieferung
A) Allgemeines
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, wenn dieser kein Verbraucher ist. Ist freie Anlieferung vereinbart, so geht die Gefahr über mit der Ankunft des Fahrzeugs vor der Lieferanschrift zu ebener Erde bzw. an der Stelle, die mit dem Fahrzeug zumutbar erreichbar ist. Teillieferungen sind zulässig; sie gelten als selbständige Liefe-rungen. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten. Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung, einer auf mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Kunden die befahrbare Anfuhrstraße so haftet dieser für die auftretenden Schäden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen. Die Ware gilt als ordnungsgemäß abgeliefert, wenn der Kunde die Ware geprüft und die Ordnungsmäßigkeit auf dem Lieferschein durch Unterschrift bestätigt hat. Die Ware gilt auch dann als ordnungsgemäß abgeliefert, wenn der Kunde wegen Abwesenheit die Ware nicht selber annehmen und prüfen kann, unser Kraftfahrer auf dem Lieferschein jedoch die Ordnungsmäßigkeit durch Unterschrift bestätigt hat. Sollte ein Kunde mit dieser Regelung nicht einverstanden sein, ist uns dieses vor der Lieferung schriftlich anzuzeigen.
B) Liefertermin und Lieferfristen
Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass wir verbindliche Lieferfristen schriftlich zusagen. Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie nach Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich, spätestens nach 14 Tagen, abgerufen wird und vorher der Käufer schriftlich in Verzug gesetzt wurde. Unvorhersehbare Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Werden wir aufgrund eines Umstandes, den wir oder ein Erfüllungsgehilfe von uns zu vertreten hat, daran gehindert, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern (Lieferver-zug) so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wenn der Lieferverzug nicht von uns oder unserem Erfül-lungsgehilfen zu vertreten ist, haften wir nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Beruht der Lieferverzug lediglich auf einer Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, kann der Kunde einen pau-schalierten Verzugsschaden i.H.v. maximal 15% des Wertes der Lieferung geltend machen.
C) Verpackung
Die Ware wird branchenüblich verpackt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Rücknahme und Vergütung von Verpackungsmaterial erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen der Verpackungsordnung.
D) Transport- und Bruchversicherung
Ist der Kunde nicht Verbraucher, so erfolgt Versicherung gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zu seinen Lasten und für seine Rechnung. Schadensmeldungen sind sofort bei Empfang der Ware zu erstatten und unverzüglich schriftlich nach Art und Umfang zu bestätigen. Transportschäden und Fehlmengen müssen sofort bei Eintreffen der Sendung durch bahnamtliche Tatbestandsaufnahme oder gleichartige Beweismittel festgestellt werden. Ansprüche aus den Schäden sind auf Verlangen an uns abzutreten.
5. Mängelrügen und Mängelhaftung
Ist unser Kunde kein Verbraucher, so ist er verpflichtet, alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Ware, die als mindere Qualität verkauft ist, unterliegt bezüglich der ausdrücklich bezeichneten Minderqualität nicht der Mängel-rüge. Die farbliche Übereinstimmung bei zusammengehörigen Einrichtungsgegenständen kann nicht als Beschaffenheit vereinbart werden. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge mangelhafter Waren im Sinne von § 434 des BGB stehen unseren Kunden die gesetzlichen Mängelansprüche zu. Schadensersatzansprüche nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Ist unser Kunde kein Verbraucher, so steht uns beim Nacherfüllungsanspruch unseres Kunden das Wahlrecht zur Nachbesserung des Mangels oder der Ersatzlieferung zu. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern unser Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine arglistige oder vorsätzli-che Vertragsverletzung angelastet wird, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise auftretenden Schaden begrenzt. Im übrigen Ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen; Insoweit hatten wir Insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, es sei denn, es handelt sich dabei um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie um Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Ist unser Kunde kein Verbraucher, so beträgt die Verjährungsfrist für Sachmängel bei neu hergestellten Sachen ein Jahr, es sei denn, es handelt sich um Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, wenn es sich bei unserem Kunden um einen Endverbraucher handelt, ist unser Kunde kein Verbraucher, so erfolgt der Verkauf von gebrauchten Sachen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Soweit wir im Rahmen des Lieferantenre-gresses in Anspruch genommen werden, verbleibt es bei den gesetzlichen Vorschriften.
6. Rücksendung
Von uns gelieferte Ware wird nur in tadellosem Zustand nach unserer schriftlichen Zustimmung bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich von mindestens 15% für Auslagen und Aufwendungen gutgeschrieben.
Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Ware ist ausgeschlos-sen, weiterhin Ware, deren Lieferung länger als 6 Monate zurückliegt.
7. Zahlung
A) Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, sofort fällig und zahlbar. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen, ausgenommen Rechnungen, denen berechtigte Einwen-dungen unseres Kunden entgegenstehen, beglichen sind. Für Skontorechnungen ist der Netto-Rechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht usw. maßgeblich. Bestehen mehrere Forderungen gegen den Kunden, so werden einge-hende Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet. Ein Zurückbehaltungsrecht unseres Kunden, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
B) Zahlungsverzug und Kreditwürdigkeit
Wir sind berechtigt, von unserem Kunden, soweit er kein Verbraucher ist, ab Verzug 8% Zinsen über dem Basiszins-satz zu berechnen; die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unseres Kunden zu mindern. Wir sind auch dann berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder Sicherheiten zu fordern, oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzu-treten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
8. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehal-tene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderung. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware gilt als in unserem Auftrag erfolgt, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen.
Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Kunde mit Wirksamwerden dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns. Der Kunde darf die gelieferte Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren. Er ist ferner verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigen-tumsvorbehalt aufzuerlegen. Beeinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere Pfändungen muss uns der Kunde offenbaren bzw. unverzüglich schriftlich anzeigen. Bei Pfändungen hat er uns unverzüglich eine Abschrift des Pfän-dungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass unser Eigentumsvor-behalt an der gepfändeten Sache noch besteht. Mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und Lieferungs- und Zahlungs-bedingungen tritt der Kunde uns sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen , die ihm aus künftigen Veräußerungen von uns gelieferter Ware gegen seine Abnehmer entstehen ab, und zwar in der Höhe des Rechnungsbetrages der von uns gelieferten und vom Kunden veräußerten Ware zuzüglich 50%. Übersteigt der Wert der von uns gegebenen Abtretungen und Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 50%, so verpflichten wir uns, auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer Wahl entspre-chende Sicherheiten freizugeben. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachen unserer Rechte gegen den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen. Dies gilt als Widerruf der nachstehenden Einzugsermächtigung. Der Kunde ist ermäch-tigt, die abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur so lange, als er seine Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Die Ermächtigung des Kunden zum Einzug der Forderung kann durch uns widerrufen werden. Die eingezogenen Beträge hat der Kunde gesondert aufzubewahren und unverzüglich an uns abzuführen. Interventionskosten trägt der Kunde. Als Veräußerung im Sinne dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingun-gen gelten auch Verarbeitung, Montage und sonstige Verwertung.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer Firma. Ist unser Kunde Kaufmann im Sinn des HGB, ist Gerichtsstand der Sitz unserer Firma. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt In Ergänzung zu diesen Bedingungen deutsches Recht.
Hildburghausen, Juni 2017 MEHAG Sanitär-Heizung-Stahlhandel eG